Im Rahmen des von der NetDebit GmbH (NetDebit) angebotenen und verwalteten Partnerprogramms für Webmaster schließt NetDebit Verträge mit Webmastern, die mittels elektronischer Werbemaßnahmen nach Art eines Maklers Vertragsschlüsse zwischen NetDebit und deren Kunden herbeiführen und dafür Provisionsansprüche erwerben (Partnerverträge). NetDebit koordiniert das Partnerprogramm durch Verbuchen und Auszahlen der Provision an die Webmaster.
Dem Webmaster ist bekannt, dass NetDebit als access provider aufgrund technischer Gegebenheiten wie z. B. der möglichen Überlastung von Telekommunikationsnetzen die ständige Verfügbarkeit des Zugangs von Kunden zu den von dem Webmaster beworbenen Angeboten nicht gewährleisten kann. Die mit dem Partnerprogramm verbundene Leistung von NetDebit besteht deshalb in der Zugangsgewährung zu Internet-Angeboten Dritter während 95 % der Gesamtzeit eines Monats. Soweit die Leistung von NetDebit in Folge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten eingeschränkt werden muss, soll der Webmaster zuvor hierüber unterrichtet werden, wenn dies für NetDebit zumutbar ist.
Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen NetDebit und den Webmastern. Dies gilt auch für den Fall, dass Webmaster entgegenstehende Geschäftsbedingungen zugrunde legen. Diese werden von NetDebit nicht anerkannt, insbesondere auch dann nicht, wenn NetDebit in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen eines Webmasters das Vertragsangebot zum Abschluss des Partnervertrages annimmt und/oder ihre Leistungen erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn dies von NetDebit ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden ist.
NetDebit stellt Webmastern online ein Formular zur Verfügung. Diese füllen das Formular wahrheitsgemäß und vollständig aus und senden dieses Vertragsangebot per Online-Formular an NetDebit. NetDebit nimmt das Angebot durch Erklärung gegenüber dem Webmaster an, wenn es vollständig abgegeben wurde. Die Erklärung kann auch elektronisch erfolgen. Ein wirksamer Vertrag zwischen NetDebit und einem Webmaster wird spätestens mit der Versendung der Zugangsdaten (Ziff. 2.3) geschlossen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Ein Vertrag kommt zudem nur zustande mit Webmastern, die über 18 Jahre alt sind oder eine entsprechende Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag werden von NetDebit an die von dem Webmaster im Anmeldeformular individuell benannte E-Mail-Adresse gesandt.
Der Webmaster erhält nach wirksamem Vertragsschluss per E-Mail seine persönlichen Zugangsdaten, mit denen er einen geschlossenen Bereich von NetDebit betreten kann. Hier kann der Webmaster unter den zur Verfügung stehenden Varianten von Partnerprogrammen auswählen. Nachdem er sich für die Teilnahme an einem der angebotenen Programme entschieden hat, erhält er entweder von NetDebit oder von einem Vertragspartner von NetDebit Werbematerial oder einen Link mit seiner individuellen Webmasterkennung, die er in seine Seite einbaut.
Die aufgrund von Werbung unter Verwendung der Webmasterkennung getätigten Umsätze verbucht NetDebit auf das individuell für den Webmaster eingerichtete virtuelle Konto (Kontokorrent).
Nach wirksamem Zustandekommen des Vertrages über die Teilnahme an dem NetDebit-Partnerprogramm ist der Webmaster berechtigt, für das Dienstleistungsangebot eines oder mehrerer Vertragspartner von NetDebit im Internet zu werben.
Der Webmaster erwirbt einen Provisionsanspruch, wenn auf Grund seiner Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen NetDebit und einem Kunden wirksam zustande kommt.
Die Höhe des Provisionsanspruchs für einen vermittelten Vertragsschluss ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der von dem Webmaster gewählten Variante des Partnerprogramms. Der Webmaster hat die Möglichkeit, Statistiken über Provisionen, Umsätze, Stornos und Gutschriften online einzusehen. Hierfür stellt NetDebit über die Webseite https://www.netdebit-payment.de einen geschlossenen Bereich für Webmaster zur Verfügung.
Der Provisionsanspruch wird am 20. Kalendertag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem NetDebit den Umsatz mit dem Kunden erzielt hat (Folgemonat).
NetDebit zahlt die fällige Provision spätestens 30 Tage nach dem Ende des Monats, in dem NetDebit den Umsatz mit dem Kunden erzielt hat, im Regelfall zwischen dem 15. und dem 20. Kalendertag des Folgemonats an den Webmaster aus. Kommt der Webmaster seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach, und ist die Vertragsverletzung nicht verhältnismäßig geringfügig, so ist NetDebit zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an der fälligen Provision berechtigt. Die Auszahlung kann ferner bis zur Klärung des Sachverhalts so lange zurückgestellt werden, wie der von NetDebit ermittelte Umsatz-Stornofaktor des Webmasters mindestens 25% über dem durchschnittlichen Umsatz-Stornofaktor desselben Webmasters liegt.
Die Auszahlung der Provision erfolgt nur dann zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, wenn der Webmaster durch Mitteilung seiner USt-Identnr./Steuernr. und Vorlage einer gültigen Bestätigung des zuständigen Finanzamtes (z.B. Formular USt 1 TN) oder eines Steuerberaters in jedem Steuerjahr aktuell nachweist, dass er berechtigt ist, in Rechnungen gemäß § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer gem. § 14 Abs. 4 UStG vorzunehmen.
Leistungen und Provisionen im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG werden per Gutschrift durch NetDebit abgerechnet. Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger der Gutschrift innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang widerspricht. Danach erfolgt eine Provisionsauszahlung nur noch gegen Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung des Webmasters gem. § 14 Abs. 4 UStG.
Die Zahlung an den Webmaster nimmt NetDebit grundsätzlich per Überweisung auf das von diesem angegebene Konto vor. Bei Falschangaben des Webmasters zu seiner Bankverbindung werden diesem die entstandenen Überweisungskosten in Abzug gebracht. Per Überweisung zu vergütende Provisionsansprüche, die in einem Monat den Betrag von € 10,- unterschreiten, werden in der Regel nicht ausgezahlt, sondern können auf dem Kontokorrentkonto (Ziff. 2.4.) verbucht werden.
Die Auszahlung der Provision erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein Provisionsanspruch des Webmasters wirksam entstanden ist. Für den Fall, dass NetDebit Zahlungen leistet, ohne dass ein Provisionsanspruch besteht, ist der Webmaster verpflichtet, die ausgezahlten Provisionszahlungen unverzüglich und ohne Abzüge zurückzuerstatten.
Verfügt der Webmaster nicht über eine Kontoverbindung in seinem Wohnsitzland, auf das Zahlungen per SEPA-Überweisung vorgenommen werden können, ist NetDebit berechtigt, Zahlungen per Scheck zu leisten. Per Scheck zu vergütende Provisionsansprüche, die in einem Monat den Betrag von € 50,- unterschreiten, werden nicht ausgezahlt, sondern auf dem Kontokorrentkonto (Ziff. 2.4) verbucht. Übersteigt der verbuchte Betrag € 50,-, so wird er bei der nächsten per Scheck vorzunehmenden Zahlung an den Webmaster berücksichtigt.
NetDebit hat das Recht, sich Dritter zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu bedienen. Der Webmaster ist insoweit verpflichtet, mit dem Dritten zu kooperieren und dessen Leistung als Leistung von NetDebit anzuerkennen. Dritte können in diesem Zusammenhang auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz sein.
Der Webmaster ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung von NetDebit Dritte zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinzuzuziehen. Allerdings wird NetDebit die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der den Vertragszweck zu gefährden geeignet ist, verweigern.
Wird eine Forderung des Webmasters gegen NetDebit von Dritten gepfändet, so wird dem Webmaster eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Webmaster ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Webmaster haftet, sofern nicht durch andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bereits begründet, für sämtliche Ansprüche von NetDebit aus dem Vertragsverhältnis sowie aus unerlaubten Handlungen.
Für Verstöße seiner Mitarbeiter gegen Vertragspflichten und für unerlaubte Handlungen dieser Mitarbeiter sowie für weitere in diesem Abschnitt geregelte Pflichten haftet der Webmaster wie für eigenes schuldhaftes Handeln.
Für Links und Inhalte der von ihm betriebenen Webseiten ist der Webmaster selbst und allein verantwortlich. Der Webmaster verpflichtet sich mit dem Abschluss des Vertrags über die Teilnahme am Partnerprogramm, die Inhalte seiner Webseiten und sonstiger elektronischer Applikationen entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen zu gestalten. Dabei sind insbesondere strafrechtliche, urheberrechtliche, jugendschutzrechtliche, marken- und sonstige kennzeichen- und persönlichkeitsrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu beachten.
Der Webmaster stellt sowohl NetDebit, als auch die Partner von NetDebit von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der schuldhaften Verletzung gesetzlicher Bestimmungen bei der Dienstleistung des Webmasters entstehen. NetDebit und ihre Partner werden von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. NetDebit und ihre Partner sind berechtigt, hierfür von dem Webmaster einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Webmaster ist verpflichtet, NetDebit nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Webmaster gibt seine Zugangsdaten zu dem jeweiligen Partnerprogramm, insbesondere zu vertraulichen Daten der Vertragspartner von NetDebit, Dritten nicht zur Kenntnis. Der Webmaster bewahrt die Zugangsdaten stets sorgfältig auf und schützt diese mit geeigneten Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter. Der Webmaster haftet für durch sein Verschulden verursachte Schäden durch den Zugriff Dritter auf im Rahmen des Partnerprogramms verwendete Daten.
Der Webmaster informiert sich vor seiner Teilnahme an einem Partnerprogramm über die jeweils aktuellen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen und die aktuellen Provisionen, die unter https://www.netdebit-payment.de abrufbar sind.
Der Webmaster hat NetDebit unverzüglich von jeder widerrechtlichen Nutzung und Inanspruchnahme des Partnerprogramms in Kenntnis zu setzen. Ferner hat der Webmaster alle Anfragen von NetDebit unverzüglich und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Sollte der Webmaster Kenntnis von personenbezogenen Daten von Kunden von NetDebit erhalten, wird er diese geltendem Datenschutzrecht entsprechend behandeln.
Die Abtretung von Forderungen des Webmasters aus dem Vertragsverhältnis mit NetDebit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
Der Webmaster darf mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch NetDebit ausdrücklich anerkannt worden sind.
Webmaster mit Sitz in Deutschland, deren Internetangebote pornografische Inhalte in Bild, Text oder Ton enthalten, verpflichten sich, ihre Seiten mit einem Jugendschutzsystem, welches den Anforderungen nach §§ 184 ff. StGB und § 4 JMStV gerecht wird, gegen Zugriffe von Minderjährigen abzusichern.
Der Webmaster hat sich im Rahmen des ihm Zumutbaren zu bemühen, den Stornofaktor der von ihm vermittelten Geschäfte möglichst gering zu halten und dazu beizutragen, dass dieser weniger als 25% über seinem Durchschnitts-Stornofaktor liegt.
Kommt der Webmaster seinen vertraglichen Verpflichtungen mehr als nur unerheblich nicht nach, so ist NetDebit befugt, das Account des Webmasters zu sperren. Dies gilt insbesondere bei dem Verdacht des Betruges seitens des Webmasters.
NetDebit kann die sich aus dem Vertrag mit dem Webmaster ergebende Provision nach Ankündigung in Textform (per E-Mail an die von dem Webmaster individuell benannte E-Mail-Adresse) mit einer Mindestfrist von einem Monat bis zu deren Wirksamkeit (Stichtag) ändern.
Ist der Webmaster mit der Änderung der Provision nicht einverstanden, so besteht für ihn ein Kündigungsrecht, welches er ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Stichtag ausüben kann.
Widerspricht der Webmaster der Tarifänderung nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Vorankündigung bei ihm (für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Widerspruchs-Erklärung bei NetDebit maßgeblich) oder führt er das Vertragsverhältnis durch Nutzung der Leistungen von NetDebit trotz des Hinweises auf die Tarifänderung fort, so wird die Tarifänderung dem Webmaster gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird der Webmaster in der Vorankündigung besonders hingewiesen. Widerspricht der Webmaster einer ihn belastenden Tarifänderung ausdrücklich, so ist NetDebit befugt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Stichtag zu kündigen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag ist sowohl von NetDebit als auch vom Webmaster im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung kann sowohl für den Ablauf des 15. Kalendertags eines Kalendermonats als auch für den Schluss eines Kalendermonats erklärt werden.
Die Kündigung aus wichtigem Grund besteht unabhängig von dieser Regelung.
Ein wichtiger Grund, der NetDebit zu einer außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, besteht insbesondere in den folgenden Fällen:
Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
Nach ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung hat der Webmaster sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich herauszugeben. Er hat die Nutzung des Partnerprogramms unverzüglich einzustellen. Die Befugnis, für Dienstleistungen und/oder Waren von Partnern zu werben, erlischt mit dem Wirksamwerden der Kündigung.
NetDebit ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Webmaster ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Webmaster berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen.
Außerdem behält sich NetDebit vor, sämtliche Forderungen gegenüber dem Webmaster an ein Inkasso-Büro abzutreten und durch dieses geltend machen zu lassen.
NetDebit ist berechtigt, mit sämtlichen Ansprüchen gegen den Webmaster gegen dessen Provisionsansprüche aufzurechnen oder diese im SEPA-Lastschriftverfahren von einem NetDebit mitgeteilten Konto des Webmasters einzuziehen, sofern sich letzterer mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einverstanden erklärt.
Für NetDebit sind sämtliche Inhalte der Websites und sonstiger elektronischer Applikationen der Webmaster fremde Informationen, für die die Webmaster selbst und allein verantwortlich sind.
NetDebit haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wegen Schäden des Webmasters grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Webmaster deshalb vertraut und vertrauen darf, im Falle des Schuldnerverzugs und bei von NetDebit zu vertretener Unmöglichkeit der Leistung haftet NetDebit jedoch auch für jede schuldhafte Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von NetDebit und bei vorsätzlichem/grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von NetDebit auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Sollte NetDebit den Verlust von Daten des Webmasters verschulden, ist die Haftung von NetDebit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorhersehbare Schaden ist der typische Aufwand, der für die Wiederherstellung der vernichteten Daten, bei Erfüllung der nachstehenden Pflicht des Webmasters, erforderlich ist. Der Webmaster hat seine Daten in regelmäßigen Abständen in maschinenlesbarer Form so zu sichern, dass sie mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Soweit die Haftung von NetDebit ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von NetDebit.
Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. des Produkthaftungsgesetzes.
Außer in Fällen, in denen die Weitergabe von Daten auf einer gesetzlichen Pflicht beruht, oder im Zusammenhang mit behördlichen oder gerichtlichen Verfahren erfolgt, geben beide Parteien keine ihnen bei der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden Daten Dritten zur Kenntnis.
Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. Dies umfasst etwaige Kundendaten und die Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei. Ein Geschäftsgeheimnis ist gemäß § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) eine Information
NetDebit erhebt, speichert und verarbeitet Daten im Rahmen des Partnerprogramms. Dies richtet sich nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung der NetDebit für Webmaster und Contentanbieter (Link zur Datenschutzerklärung).
Die Parteien verpflichten sich, angemessene Vorkehrungen zum Schutz ihrer Computersysteme gegen Unbefugte und zufällige Vernichtung von Daten, Beschädigung oder Veränderung zu treffen.
Der Webmaster gibt die Regelungen über die Vertraulichkeit und den Datenschutz den für ihn tätigen Mitarbeitern (Angestellte und freie Mitarbeiter) zur Kenntnis und verpflichtet diese zu ihrer Einhaltung.
NetDebit behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen erfolgt nach dem in Ziff. 4. beschriebenen Verfahren. Änderungen der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen werden außerdem auf der Webseite https://www.netdebit-test.de bekannt gegeben.
Ist der Webmaster mit der Änderung der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so besteht für ihn ein Kündigungsrecht, welches er ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Stichtag ausüben kann.
Widerspricht der Webmaster der Änderung der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Vorankündigung bei ihm (für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Widerspruchserklärung bei NetDebit maßgeblich) oder führt der Webmaster das Vertragsverhältnis durch Nutzung der Leistung von NetDebit trotz des Hinweises auf die Änderung der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen fort, so werden die geänderten Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen dem Webmaster gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird der Webmaster in der Vorankündigung besonders hingewiesen. Widerspricht der Webmaster einer ihn belastenden Änderung der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich, so ist NetDebit befugt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Stichtag zu kündigen.
Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen unterliegen dem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Webmaster Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand/festen Wohnsitz, so sind, soweit zulässig, ausschließlich das Amtsgericht Düren bzw. das Landgericht Aachen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von NetDebit, dem zugrunde liegenden Vertrag oder diesen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen zuständig. Dasselbe gilt, wenn der Webmaster seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht davon berührt.
Stand: 01. Dezember 2019
Zertifiziertes Managementsystem
Verfügbare Zahlarten