Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der NetDebit GmbH gegenüber Unternehmern

Vertragsgegenstand / Geltungsbereich / Regularien Kreditkartenorganisationen / Zusatzvereinbarung

Leistungsbeschreibung der NetDebit GmbH

Die NetDebit GmbH (NetDebit) betreibt über das Internetportal https://www.netdebit-payment.de die datenmäßige Erfassung von Kunden im eigenen Namen, die Interesse an dem Besuch von Webseiten oder Online-Veranstaltungen eines Unternehmers haben. NetDebit verfügt über ein System, durch das gegenüber dem Kunden ein Zugang zu Online-Inhalten ("Gatekeeping") oder eine elektronische Eintrittskarte (E-Ticket) für vom Unternehmer angebotene Inhalte oder durchgeführte Veranstaltungen berechnet wird. Darüber hinaus überprüft NetDebit Kunden vor der Bereitstellung des Zugangs bzw. der E-Tickets in speziellen Verfahren (z.B. anhand interner Blacklists).

NetDebit bietet zudem mit ihrem Partnerprogramm eine Dienstleistung für Unternehmer an, die das Ziel verfolgt, deren angebotene Inhalte / Veranstaltungen am Markt bekannter zu machen, die Zahl der bereitgestellten Zugänge / E-Tickets zu erhöhen und somit zu deutlich steigenden Umsätzen zu führen. Im Rahmen des Partnerprogramms bewerben teilnehmende Makler (Webmaster) die Angebote der Unternehmer elektronisch. NetDebit übernimmt für den Unternehmer die gesamte technische Abwicklung des Partnerprogramms. Dies erstreckt sich auch auf das Verbuchen und Auszahlen der Provisionen an die Webmaster.

Dem Unternehmer ist bekannt, dass NetDebit aufgrund technischer Gegebenheiten wie z.B. der möglichen Überlastung von Telekommunikationsnetzen die ständige Verfügbarkeit von Online-Zugängen/E-Tickets für Kunden zu Angeboten/Veranstaltungen des Unternehmers nicht gewährleiten kann. Die Leistung von NetDebit beschränkt sich deshalb auf die in den vorstehenden Absätzen genannten Tätigkeiten während 95 % der Gesamtzeit eines Monats.

Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen NetDebit und den Unternehmern. Dies gilt auch für den Fall, dass Unternehmer im Einzelfall entgegenstehende Geschäftsbedingungen zugrunde legen. Diese werden von NetDebit nicht anerkannt, insbesondere auch dann nicht, wenn NetDebit in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen eines Unternehmers ihre Leistungen erbringt.

Regularien von Visa Europe und MasterCard

Die Visa Europe Verfahrensvorschriften (Operating Regulations) und die MasterCard-Statuten und Bestimmungen (Bylaws and Rules) in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil dieser AGB und werden zusammengefasst als Regularien bezeichnet. Die derzeit aktuellen Fassungen der beiden Regularien sind diesen AGB als Anlage 1 beigefügt. Die in beiden Regularien enthaltenen Standards gelten für die Unternehmer in gleichem Umfang wie für NetDebit selbst. Sollten Bestimmungen dieser AGB im Widerspruch zu den Regularien stehen, so gehen die Regularien diesen AGB vor.

Die NetDebit ist für die Kartenakzeptanzgrundsätze und -verfahren des Unternehmers verantwortlich und kann alle diesbezügliche Änderungen von dem Unternehmer verlangen, die NetDebit für erforderlich oder sachgerecht hält, um sicherzustellen, dass der Unternehmer nach wie vor die maßgeblichen Regularien einhält. Bei einer Änderung der maßgeblichen Regularien informiert NetDebit den Unternehmer. Es gelten insoweit die Grundsätze der Ziffern 4.4 und 9.1.

Geltung einer Zusatzvereinbarung zwischen dem Acquirer und NetDebit

Der Unternehmer verpflichtet sich, ebenso wie NetDebit die nachfolgenden Bestimmungen zu befolgen (nachfolgend bezeichnet der Begriff "Aggregator" NetDebit, "Akquirer" einen Zahlungsdienstleister, der mit NetDebit eine vertragliche Vereinbarung über die Annahme und die Verarbeitung kartengebundener Zahlungsvorgänge abgeschlossen hat was den Transfer von Geldbeträgen zum Zahlungsempfänger bewirkt):

  1. Der Aggregator verpflichtet sich, keine Kreditkartentransaktionen zu übermitteln, die zuvor über ein anderes eigenes oder fremdes Händlerkonto abgelehnt wurden. Vom Acquirer abgelehnte Kreditkartentransaktionen sind ausschließlich in Übereinstimmung mit den Regularien der Kreditkartenorganisationen zu verarbeiten und dürfen insbesondere nicht verkauft, erworben, zur Verfügung gestellt, ausgetauscht oder einem anderen als dem Acquirer des Händlers zugänglich gemacht werden. Abgelehnte Kreditkartentransaktionen dürfen nicht Zahlungsmethoden unterworfen werden, die dem anwendbaren Recht zuwiderlaufen.
  2. Die Bestimmungen des Absatzes (1) gelten analog für Erbringer von Händlerdienstleistungen. Der Aggregator garantiert, dass seine zur Verarbeitung im elektronischen Zahlungsverkehr eingesetzten Dienstleister diese Bestimmungen einhalten.
  3. Der Aggregator verpflichtet sich, seinen Kunden auf den Internetseiten, die Kreditkarten-Transaktionen mit dem Acquirer gemäß diesem Vertrag verarbeiten, nicht die Möglichkeit anzubieten, sich durch eine einzige Transaktion für mehrere Dienste und/oder Mitgliedschaften gleichzeitig anzumelden, die vom Aggregator, mit ihm verbundenen Unternehmen oder Drittunternehmen angeboten werden ("Cross-Selling"). Der Aggregator hat sicherzustellen, dass seine Angeschlossenen Händler /Sub-merchants kein Cross-Selling anbieten.
  4. Der Aggregator hat dem Acquirer alle angeforderten Informationen und Unterlagen über seine Organisationsstruktur und/oder seine verbundenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Acquirer ist berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen auszusetzen, wenn der Aggregator die angeforderten Informationen über die Organisationsstruktur oder andere Angelegenheiten nicht innerhalb angemessener Zeit erteilt.
  5. Der Aggregator verpflichtet sich, jede weitere Internetseite und/oder jeden weiteren Angeschlossenen Händler / Sub-merchant, der Kreditkarten-Transaktionen über den Acquirer verarbeitet, zu registrieren, bevor er mit der Verarbeitung von Transaktionen beginnt, und die schriftliche Zustimmung der Compliance-Abteilung des Acquirers abzuwarten.
  6. Der Aggregator darf auf seinen beim Acquirer registrierten Internetseiten keine Inhalte anbieten, die gegen anwendbares Recht verstoßen, nicht mit den Anforderungen der Kreditkartenorganisationen in Einklang stehen und/oder vom Acquirer nach billigem Ermessen untersagt sind, insbesondere Internetseiten mit folgendem Inhalt:
    1. Darstellung von Geschlechtsverkehr mit Tieren;
    2. Darstellung von Vergewaltigung;
    3. Darstellung von Verstümmelungshandlungen an einem Menschen oder an einem Körperteil;
    4. Darstellung von sexuellen Handlungen mit Menschen, die unter Einfluss von Rauschmitteln oder Hypnose stehen, oder mit schlafenden Menschen;
    5. illegales Glücksspiel;
    6. illegaler Verkauf von Tabakwaren;
    7. Verkauf oder Verbreitung von Kinderpornographie;
    8. illegaler Verkauf oder Verbreitung von Pornographie;
    9. Angebot oder Verbreitung der Prostitution;
    10. Verkauf der gefälschten Markenwaren oder Verbreitung der Produktpiraterie;
    11. Menschenhandel und Ausbeutung von Menschen;
    12. illegaler Verkauf von gefährdeten Arten oder Erzeugnissen, die aus gefährdeten Arten hergestellt werden;
    13. Angebot oder Verbreitung von Telefon- oder Chat-Dienstleistungen sexueller Natur, wenn die Zahlung über die Kreditkarten von JBC abgewickelt wird.
  7. Der Aggregator verpflichtet sich, keine Transaktionen anzunehmen, die
    1. unter einer anderen Firma oder Geschäftszugehörigkeit durchgeführt werden als (zuvor) angezeigt und vom Aggregator akzeptiert;
    2. sich auf Vertragsstrafen/Geldbußen oder jede andere Form von vertraglichem Schadensersatz oder auf andere Kosten beziehen, die den finalen Transaktionspreis übersteigen, der em Kunden mitgeteilt worden ist;
    3. einschlägige Rechtsvorschriften verletzt;
    4. sich auf Waren bezieht, die von einem Kunden wiederverkauft werden sollen, der nicht geschäftlicher Wiederverkäufer ist;
    5. sich auf Verkäufe Dritter beziehen;
    6. sich auf andere Beträge beziehen, für welche ein Kunde keine Einwilligung in eine Abwicklung der Bezahlung mittels eines Acquirers erteilt hat;
    7. sich auf Bargeld, Reiseschecks, oder bargeldgleiche Zahlungsmittel beziehen; oder
    8. sich auf Beträge beziehen, die nicht aus einem nach Treu und Glauben erbrachten Geschäft über Waren oder Leistungen stammen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Regularien des jeweiligen Acquirers in ihrer jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.

Der Unternehmer erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen Visa Europe und MasterCard die alleinigen und ausschließlichen Inhaber ihrer Marken sind. Der Unternehmer verpflichtet sich, das Eigentum an den Marken aus keinem Grunde zu bestreiten. Der Unternehmer erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen ihm die Verwendung der Marken jederzeit, mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Ankündigung aus beliebigem Grund untersagen können.

Der Unternehmer erkennt die Berechtigung der Kreditkartenorganisationen an, alle Bestimmungen der Regularien durchzusetzen und dem Unternehmer oder NetDebit jedes Verhalten zu untersagen, das den Kreditkartenorganisationen nach deren Auffassung einen Schaden - einschließlich eines Rufschadens - zufügen kann oder die Gefahr eines solchen Schadens hervorrufen oder sich nachteilig auf die Integrität des Zahlungssystems und/oder die Vertraulichkeit der Informationen der Kreditkartenorganisationen, wie sie in den Regularien definiert ist, auswirken könnte. Der Unternehmer verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was die Ausübung dieses Rechts durch die Kreditkartenorganisationen verhindern oder beeinträchtigen könnte. Der Unternehmer erkennt an, dass dieser Vertrag keine Bestimmungen enthalten darf, die im Widerspruch zu den Regularien stehen.

Zustandekommen und Durchführung des Vertrags

Zustandekommen des Vertrags

Grundsätzliches

Ein Vertrag kommt nur zustande mit Unternehmern, die über 18 Jahre alt sind und ihren Sitz in einem der folgenden Staaten haben: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Kanalinseln, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vatikanstaat, Zypern.

Unternehmer verfügt über eine PID

Wenn der Unternehmer bereits über eine individuelle Partner-ID (PID) verfügt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Unternehmer die Geltung dieser AGB gegenüber NetDebit akzeptiert. Die Akzeptanz dieser AGB kann insbesondere durch das Anklicken eines elektronischen Buttons durch den Unternehmer erfolgen.

Unternehmer verfügt über keine PID

Wenn der Unternehmer noch über keine PID verfügt, trägt er seinen Namen oder seine Firma unter Angabe der Vertretungsverhältnisse mit Postanschriften, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ggf. Umsatzsteuer-Nachweis (vgl. Ziff. 4.3) in die von NetDebit online zur Verfügung gestellte Eingabemaske ein und schickt es elektronisch an NetDebit. Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben.

NetDebit überprüft die übermittelten Daten und generiert eine PID für den Unternehmer, die diesem für die Durchführung des Vertrags zugeteilt wird. NetDebit bestätigt dem Unternehmer den Eingang der Daten und teilt diesem die ihm zugeteilte PID mit.

Der Vertrag zwischen NetDebit und dem Unternehmer kommt mit der Zuteilung der individuellen PID an den Unternehmer zustande.

Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses

Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag werden von NetDebit an die vom Unternehmer im Anmeldeformular individuell benannte E-Mail-Adresse versandt, danach nochmals per Post an die angegebene postalische Anschrift.

Pflichten des Unternehmers / Folgen von Pflichtverletzungen / Kontrollbefugnisse

Informationspflichten des Unternehmers

Der Unternehmer informiert sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung über die jeweils aktuellen AGB und die aktuellen Preise und Konditionen, die unter https://www.netdebit-payment.de abrufbar sind. Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, Anfragen von NetDebit unverzüglich und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Mitteilungspflicht

Der Unternehmer hat NetDebit fortlaufend und unverzüglich die aktuellen Anschriften aller seiner Geschäftsstellen, alle von ihm benutzten Firmenbezeichnungen sowie eine vollständige Beschreibung der an Kunden verkauften Waren und/oder der an sie erbrachten Dienstleistungen bereit zu stellen.

Ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen

Der Unternehmer wird den Kunden in angemessener Weise, z.B. durch die Gestaltung eines Internetauftritts auf seine Eigenschaft als Unternehmer hinweisen. Außerdem wird der Unternehmer seine Veranstaltungen in dem von ihm angekündigten Umfang tatsächlich durchführen und Online-Angebote in dem angekündigten Umfang unterhalten.

Einhaltung rechtlicher Vorschriften

Der Unternehmer verpflichtet sich gegenüber NetDebit, mit den angebotenen Online-Inhalten / Veranstaltungen nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrecht, Jugendschutzrecht, Marken- und sonstigen Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten zu unterlassen. Der Unternehmer darf keine verbotenen grenzüberschreitenden Transaktionen anbieten.

Folgen eines Verstoßes gegen rechtliche Vorschriften

Verstößt der Unternehmer gegen die Pflichten aus Ziff. 3.3 bzw. 3.4, ist er zu der Unterlassung jedes weiteren Verstoßes und zum Ersatz des NetDebit entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der NetDebit von Schadenersatz- und auch von Ersatzansprüchen Dritter, die durch einen Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Befugnis von NetDebit zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.

Kontrollpflichten

Der Unternehmer kontrolliert die von ihm angebotenen Inhalte / Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen, d.h. er stellt sicher, dass die in Ziff. 3.4 genannte Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften stets eingehalten wird.

Vorläufige Unterbrechung der Bereitstellung von Online-Zugängen / elektronischen Eintrittskarten

NetDebit ist berechtigt, gegenüber Kunden vorläufig keine Online-Zugänge bzw. keine elektronischen Eintrittskarten bereitzustellen, falls ein hinreichender Verdacht auf Rechtsverstöße bei Angeboten / Veranstaltungen des Unternehmers vorliegt, insbesondere aufgrund einer nicht offensichtlich unbegründeten Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, oder aufgrund von Ermittlungen staatlicher Behörden. Entsprechendes gilt, wenn die Website des Unternehmers nicht erreichbar ist oder die Kommunikation eines Kunden mit dieser Website aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.

Der Unternehmer ist über die Unterbrechung der Bereitstellung von Online-Zugängen / elektronischen Eintrittskarten unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die Rechtsverstöße zu unterlassen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Die Unterbrechung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

Überwachung der Aktivitäten des Unternehmers

NetDebit überwacht die Aktivitäten des Unternehmers und dessen Verwendung der in diesen AGB angesprochenen Marken fortlaufend, um vor betrügerischen und anderen unrechtmäßigen Handlungen abzuschrecken und die fortlaufende Einhaltung der Regularien sicherzustellen.

Alle Acquiringunternehmen, mit denen die NetDebit vertraglich zusammenarbeitet, werden von dem Unternehmer auch mit Rechtswirkung gegenüber NetDebit ermächtigt, regelmäßige oder fallbasierte Überprüfungen der Systeme oder Geschäftsräume des Unternehmers vorzunehmen.

Ablehnung eines Antrages oder Ausschluss des Unternehmers

Alle Acquiringunternehmen, mit denen die NetDebit vertraglich zusammenarbeitet, haben jederzeit das Recht, nach eigenem Ermessen einen Antrag eines Unternehmers abzulehnen oder seinen Ausschluss zu verlangen. Gründe für eine Ablehnung oder ein Ausschlussverlangen sind unter anderem insbesondere ein erhöhtes Volumen erwarteter Rückbelastungen, ein Verstoß des Unternehmers gegen die Regularien oder anzuwendendes Recht (z.B. gegen §§ 130, 184 StGB), mangelnde Liquidität (schlechte Bonitätseinstufung) oder fehlende bzw. negative Informationen im Rahmen der Compliance-Bewertung des Kunden. Lehnt ein Acquirer einen Unternehmer ab oder verlangt seinen Ausschluss, so ist NetDebit nicht mehr in der Lage, die Dienstleistungen eines Aggregators zu erbringen und wird insoweit von der Leistung frei.

Abrechnung

Provisionsanspruch

Der Unternehmer erhält eine Provision aus der Vergütung, die NetDebit von einem Kunden für die Bereitstellung eines Online-Zugangs oder von elektronischen Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Unternehmers erhält.

Höhe der Provision

Die Höhe der Provision ergibt sich aus den von NetDebit online veröffentlichten Preislisten oder aus einer Individualvereinbarung zwischen NetDebit und dem Unternehmer.

Fälligkeit und Auszahlung der Provision

Der Provisionsanspruch wird am 20. Kalendertag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem NetDebit den Umsatz mit dem Kunden erzielt hat (Folgemonat).

Die Provision des Unternehmers verbucht NetDebit auf das individuell für den Unternehmer eingerichtete virtuelle Konto (Kontokorrent). NetDebit zahlt die fällige Provision zwischen dem 15. und dem 20. Kalendertag des Folgemonats an den Unternehmer aus. Kommt der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach, und ist die Vertragsverletzung nicht verhältnismäßig geringfügig, so ist NetDebit zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an der fälligen Provision berechtigt.

Die Auszahlung der Provision erfolgt nur dann zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer durch Mitteilung seiner USt-Identnr./Steuernr. und Vorlage einer gültigen Bestätigung des zuständigen Finanzamtes (z.B. Formular USt 1 TN) oder eines Steuerberaters in jedem Steuerjahr aktuell nachweist, dass er berechtigt ist, in Rechnungen einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen (derzeit geregelt in § 14 Abs. 4 UStG).

Leistungen und Provisionen im Sinne des derzeitigen § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG werden per Gutschrift durch NetDebit abgerechnet. Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger der Gutschrift innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang widerspricht. Danach erfolgt eine Provisionsauszahlung nur noch gegen Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung des Unternehmers gem. § 14 Abs. 4 UStG.

Die Zahlung an den Unternehmer nimmt NetDebit grundsätzlich per Überweisung auf das von diesem angegebene Konto vor. Bei Falschangaben des Unternehmers zu seiner Bankverbindung werden diesem die entstandenen Überweisungskosten in Abzug gebracht. Per Überweisung zu vergütende Provisionsansprüche, die in einem Monat den Betrag von ? 10,- unterschreiten, werden in der Regel nicht ausgezahlt, sondern können auf dem Kontokorrentkonto verbucht werden.

Verfügt der Unternehmer nicht über eine Kontoverbindung in seinem Wohnsitzland, auf das Zahlungen per SEPA-Überweisung vorgenommen werden können, ist NetDebit berechtigt, Zahlungen per Scheck zu leisten. Per Scheck zu vergütende Provisionsansprüche, die in einem Monat den Betrag von ? 50,- unterschreiten, werden nicht ausgezahlt, sondern auf dem Kontokorrentkonto verbucht. Übersteigt der verbuchte Betrag ? 50,-, so wird er bei der nächsten per Scheck vorgenommenen Zahlung an den Unternehmer berücksichtigt. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, Statistiken über Provisionen, Umsätze, Stornos und Gutschriften online einzusehen. Hierfür stellt NetDebit über die Webseite www.NetDebit-payment.de einen geschlossenen Bereich für Unternehmer zur Verfügung.

Änderung der Provision

NetDebit kann die sich aus dem Vertrag mit dem Unternehmer ergebende Provision nach Ankündigung in Textform mit einer Mindestfrist von einem Monat bis zu deren Wirksamkeit (Stichtag) ändern.

Ist der Unternehmer mit der Änderung nicht einverstanden, so besteht für ihn ein Kündigungsrecht, welches er ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Stichtag ausüben kann.

Widerspricht der Unternehmer den Änderungen nicht binnen zwei Wochen (der Zugang der Erklärung bei NetDebit ist maßgeblich) oder nimmt er trotz des Hinweises auf die Änderungen weiter Leistungen von NetDebit in Anspruch, so werden die Änderungen dem Unternehmer gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird der Unternehmer in der Vorankündigung besonders hingewiesen. Widerspricht der Unternehmer einer ihn belastenden Klausel in den geänderten Bedingungen ausdrücklich, so ist NetDebit befugt, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen.

Bearbeitung von Forderungspfändungen

Wird eine Forderung des Unternehmers gegen NetDebit von Dritten gepfändet, so wird dem Unternehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ? 25,- als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Bearbeitung von Anfragen der Steuerfahndung

Wird bezüglich der Vertragsbeziehung des Unternehmers zu NetDebit eine Anfrage der Steuerfahndung des Finanzamtes hinsichtlich des Unternehmers an NetDebit gestellt, so wird dem Unternehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ? 25,- als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Vertragsdauer/Kündigung/Nachvertragliche Pflichten

Vertragsdauer

Der Vertrag zwischen NetDebit und dem Unternehmer läuft auf unbestimmte Zeit.

Der Vertrag endet jedoch automatisch und mit sofortiger Wirkung, wenn NetDebit aus dem Register der Kreditkartenorganisationen Visa Europe oder MasterCard gestrichen wird, wenn die Acquiringunternehmen, mit denen die NetDebit vertraglich zusammenarbeitet, nicht mehr Mitglied der Kreditkartenorganisationen Visa Europe oder MasterCard sind oder über keine gültige Lizenz dieser Kreditkartenorganisationen verfügen, eine der Marken der Karten zu verwenden, die der Unternehmer akzeptiert.

Kündigung

Der Vertrag ist sowohl von NetDebit als auch vom Unternehmer mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende kündbar. Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Ein wichtiger Grund, der NetDebit zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, besteht insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Der Unternehmer verstößt gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, zu denen insbesondere auch Verstöße gegen Ziff. 3.2 - 3.6 gehören
  • Der Unternehmer ändert ohne vorherige Anzeige an NetDebit die Anschrift seines Unternehmens
  • NetDebit darf den Vertrag mit dem Unternehmer nach eigenem Ermessen oder auf Weisung eines Acquiringunternehmens, mit dem NetDebit vertraglich zusammenarbeitet, oder der beiden Kreditkartenorganisationen Visa Europe oder MasterCard fristlos wegen eines Verhaltens kündigen, das von der NetDebit, dem Acquiringunternehmen oder den Kreditkartenorganisationen Visa Europe oder MasterCard als betrügerisch oder auf sonstige Weise rechtswidrig angesehen wird.

Die Kündigung des Vertrages muss zumindest in Textform erfolgen.

Nachvertragliche Pflichten des Unternehmers

Auch nach Beendigung des Vertrages ist der Unternehmer verpflichtet, seine vertragsgegenständlichen Veranstaltungen so lange durchzuführen bzw. Online-Inhalte so lange anzubieten, wie Kunden aufgrund eines mit NetDebit abgeschlossenen Vertrages berechtigt sind, diese Online-Inhalte zu nutzen bzw. diese Veranstaltungen zu besuchen.

Abtretung/Aufrechnung

Abtretung

NetDebit behält sich vor, sämtliche Forderungen gegenüber dem Unternehmer an ein InkassoBüro abzutreten und durch dieses geltend machen zu lassen.

Die Abtretung von Forderungen des Unternehmers aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch NetDebit. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

Aufrechnung

NetDebit ist berechtigt, mit sämtlichen Ansprüchen gegen den Unternehmer aufzurechnen oder diese im SEPA-Lastschriftverfahren von einem NetDebit mitgeteilten Konto des Unternehmers einzuziehen, sofern sich der Unternehmer mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einverstanden erklärt.

Der Unternehmer darf mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch NetDebit ausdrücklich anerkannt worden sind.

Haftung

Dem Unternehmer stehen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Haftungsbefreiungen und Einschränkungen der Haftung von NetDebit ergeben sich aus den nachfolgenden Ziffern

Keine Haftung für Inhalte und/oder Veranstaltungen Dritter

Für die inhaltliche Ausgestaltung der Webseiten bzw. Veranstaltungen des Unternehmers, für eventuell erforderliche Jugendschutzmaßnahmen etc. übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung.

Haftungsbegrenzungen für eigene Leistungen

Aus technischen und betrieblichen Gründen, z.B. höhere Gewalt, Überlastung der Telekommunikationsnetze, Wartung- und Instandsetzungsarbeiten, kann es zu Beeinträchtigungen bei der Zugangsgewährung bzw. der Bereitstellung von E-Tickets kommen. NetDebit haftet für diese Beeinträchtigungen nur, wenn sie diese zu vertreten hat. Der Unternehmer wird von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb angemessener Frist informiert.

NetDebit haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wegen Schäden des Unternehmers grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Unternehmer deshalb vertraut und vertrauen darf, im Falle des Schuldnerverzugs und bei von NetDebit zu vertretener Unmöglichkeit der Leistung haftet NetDebit jedoch auch für jede schuldhafte Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Haftungsbegrenzung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden

Außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von NetDebit und bei vorsätzlichem/grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von NetDebit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen

Soweit die Haftung von NetDebit ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von NetDebit.

Nichtgeltung der Haftungsbeschränkung in bestimmten Fällen

Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. des Produkthaftungsgesetzes.

Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmers richtet sich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung für Unternehmer.

Schlussbestimmungen

Änderungen der AGB

NetDebit behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Als Änderung der vorliegenden AGB ist es auch zu betrachten, wenn sich die maßgeblichen Regularien eines kreditkartenunternehmens oder eines Acquirers ändern und dem Unternehmer dementsprechend mitgeteilt werden. Die Änderung erfolgt nach dem in Ziffer 4.4 beschriebenen Verfahren. Änderungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen werden außerdem auf der Webseite www.netdebit-payment.de bekannt gegeben.

Widerspricht der Unternehmer nicht binnen zwei Wochen (der Zugang der Erklärung bei NetDebit ist maßgeblich) der Änderung der AGB oder führt der Unternehmer das Vertragsverhältnis durch Nutzung der Leistung von NetDebit fort, so wird die Änderung dem Unternehmer gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird der Unternehmer in der Vorankündigung besonders hingewiesen.

Geltendes Recht / Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von NetDebit oder diesen AGB sind das Amtsgericht Düren bzw. das Landgericht Aachen ausschließlich zuständig, sofern der Unternehmer Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

 

Stand: 31.08.2020